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Wohnsitz | Änderung - Statuswechsel

Kurzbeschreibung

Als meldepflichtige Person haben Sie jede Änderung der Hauptwohnung innerhalb von zwei Wochen der Meldebehörde mitzuteilen. 

Bitte vereinbaren Sie einen Termin!

Beschreibung

Haben Sie mehrere Wohnungen im Inland und hat sich der Status Ihrer Wohnung geändert (Hauptwohnung wird jetzt als Nebenwohnung genutzt oder Nebenwohnung wird jetzt als Hauptwohnung genutzt, ohne dass ein Beziehen oder ein Auszug in eine neue oder aus einer früheren Wohnung stattgefunden hat), dann sind Sie verpflichtet, dies der zuständigen Meldebehörde mitzuteilen.

  • Ausweisdokument (Personalausweis und/oder Reisepass)
  • Wohnungsgeberbestätigung
  • ggfls. Vollmacht

Fachteam Bürgerservice

Sie sind verpflichtet, den Statuswechsel Ihrer Wohnung innerhalb von zwei Wochen der zuständigen Meldebehörde mitzuteilen. Die Frist beginnt mit dem Tag, an dem ein Wechsel der bisherigen Wohnung stattgefunden hat.

  • Sie haben mehrere Wohnungen im Inland
  • Ihre bisherige Hauptwohnung wird von Ihnen als Nebenwohnung genutzt oder
  • Ihre bisherige Nebenwohnung als Hauptwohnung

Die Dienstleistung ist gebührenfrei.