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Wohnsitz | Änderung - Statuswechsel
Kurzbeschreibung
Als meldepflichtige Person haben Sie jede Änderung der Hauptwohnung innerhalb von zwei Wochen der Meldebehörde mitzuteilen. |
Beschreibung
Haben Sie mehrere Wohnungen im Inland und hat sich der Status Ihrer Wohnung geändert (Hauptwohnung wird jetzt als Nebenwohnung genutzt oder Nebenwohnung wird jetzt als Hauptwohnung genutzt, ohne dass ein Beziehen oder ein Auszug in eine neue oder aus einer früheren Wohnung stattgefunden hat), dann sind Sie verpflichtet, dies der zuständigen Meldebehörde mitzuteilen. |
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Fachteam Bürgerservice
Sie sind verpflichtet, den Statuswechsel Ihrer Wohnung innerhalb von zwei Wochen der zuständigen Meldebehörde mitzuteilen. Die Frist beginnt mit dem Tag, an dem ein Wechsel der bisherigen Wohnung stattgefunden hat. |
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Die Dienstleistung ist gebührenfrei.
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Zuständige Einrichtungen
- Fachteam Bürgerservice
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- Am Drawen Hof 1
- 32791 Lage
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- Telefon:
05232 601-330 - Fax:
05232 601-9330 - E-Mail:
infobs@lage.de
- Telefon:
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Zuständige Kontaktpersonen
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- Telefon:
- 05232 601-330
- E-Mail:
- buergerservice@lage.de