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Gewerbesteuer
Kurzbeschreibung
Wenn Sie ein gewerbliches Unternehmen in Deutschland betreiben, sind Sie grundsätzlich gewerbesteuerpflichtig. |
Beschreibung
Das zuständige Finanzamt informiert die Kommune, in der Sie Ihr Gewerbe betreiben, über den Gewerbesteuermessbetrag, der sich in der Regel aus Ihrer Steuererklärung ergibt. Die Kommune sendet Ihnen per Post einen Bescheid über die von Ihnen zu zahlende oder Ihnen von der Kommune zu erstattende Gewerbesteuer zu. Die Kommune errechnet die Gewerbesteuer aus dem Gewerbesteuermessbetrag des Finanzamtes multipliziert mit dem Gewerbesteuer-Hebesatz der Gemeinde. |
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Fachteam Steuern, Gebühren, Beiträge
Für die Abgabe der Steuererklärung gelten die festgesetzten Fristen. |
Sie betreiben ein gewerbliches Unternehmen (nicht für Freiberufler und Land- und Forstwirte) und sind nicht von der Gewerbesteuer befreit. |
Betreiben Sie ein gewerbliches Unternehmen und sind gewerbesteuerpflichtig, so ist Folgendes zu tun:
- Sie geben Ihre Gewerbesteuererklärung beim Finanzamt ab.
- Sie erhalten einen Bescheid über die Festsetzung des Gewerbesteuermessbetrages von Ihrem Finanzamt.
- Anschließend erhalten Sie einen Bescheid über die Festsetzung der Gewerbesteuer von der Kommune.
Zuletzt zahlen Sie (gegebenenfalls) Gewerbesteuer an die Kommune.
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Zuständige Einrichtungen
- Fachteam Steuern, Gebühren, Beiträge
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- Am Drawen Hof 1
- 32791 Lage
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Zuständige Kontaktpersonen
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- Telefon:
- 05232 601-222
- E-Mail:
- p.aschemann@lage.de