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Befreiung von der Gurtanlege- und Helmpflicht
Beschreibung
Wegen körperlicher Beeinträchtigungen können Sie im Ordnungsamt der Stadt Lage eine Befreiung von der Verpflichtung, Sicherheitsgurte anzulegen und Schutzhelme zu tragen, beantragen.
Dies ist der Fall, wenn
- das Anlegen eines Sicherheitsgurtes aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich ist oder
- die Körpergröße weniger als 150 cm beträgt
Die Befreiung richtet sich nach der erforderlichen Dauer (befristete oder unbefristete Befreiung, je nach Diagnose).
- Antrag auf Befreiung von der Gurtanlege- und Helmpflicht
- Ausweisdokument (Personalausweis, Reisepass, eID-Karte)
- Ärztliches Attest (aus dem hervorgeht, dass das Tragen eines Helmes oder das Anlegen eines Gurtes aus medizinischen Gründen nicht möglich ist und Sie von der Helm- bzw. Gurtpflicht befreit werden müssen, außerdem muss die Dauer der Befreiung auf dem Attest attestiert werden)
Fachteam Allg. Ordnung, Verkehr, Feuerschutz
Ihr persönliches Erscheinen ist nicht erforderlich.
- Hauptwohnsitz in Lage
- Ärztliche Bescheinigung
Onlinedienstleistung
Zuständige Einrichtungen
- Fachteam Allgemeine Ordnung, Verkehr
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- Am Drawen Hof 1
- 32791 Lage
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Zuständige Kontaktpersonen
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- Telefon:
- 05232 601-323
- E-Mail:
- s.detert@lage.de