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Amtliche Meldebestätigung
Kurzbeschreibung
Meldebescheinigungen sind Auszüge aus dem Melderegister, aus denen Ihre persönlichen Daten in unterschiedlichem Umfang und Ihre Anschrift hervorgehen. Sie werden zur Vorlage bei Behörden oder für private Zwecke benötigt.
Beschreibung
Eine Meldebescheinigung wird z. B. benötigt, wenn eine Person keinen gültigen Personalausweis oder als ausländischer Staatsangehöriger nur einen Pass besitzt. Sie kann nicht nur auf eine Person bezogen, sondern für die ganze Familie (Ehegatten mit minderjährigen Kindern) ausgestellt werden.
Gebührenfrei ist diese, wenn Sie zum Beispiel zur Vorlage bei der Agentur für Arbeit benötigt wird.
Eine Aufenthaltsbescheinigung wird z. B. für eine Eheschließung benötigt.
Die Melde- oder Aufenthaltsbescheinigung kann persönlich oder durch eine bevollmächtigte Person im Bürgerservice beantragt werden.
Bei Beantragung durch eine andere Person (auch Ehegatte oder Lebenspartner) ist eine schriftliche Vollmacht sowie der Personalausweis/Pass der bevollmächtigten Person erforderlich.
Direkte Familienangehörige (z. B. Eltern) brauchen ab dem 18. Lebensjahr ihrer Kinder eine Vollmacht und den Personalausweis.
Die Lebensbescheinigung, z. B. zur Vorlage bei ausländischen Rentenversicherungsstellen, wird nur an den Betroffenen selbst ausgehändigt.
- Ausweisdokument (Personalausweis, Reisepass oder eID-Karte)
Bei Beantragung bzw. Abholung durch eine/n Vertreter:in benötigen Sie:
- eine schriftliche Vollmacht der berechtigten Person
- deren Personalausweis oder Pass und den Personalausweis oder Pass des Vertreters bzw. der Vertreterin
Fachteam Bürgerservice
Für eine persönliche Beantragung ist ein Termin erforderlich.
Sie müssen Ihr Ausweisdokument (Personalausweis/Reisepass/eID-Karte) vorlegen.
Die Gebühr zahlen Sie direkt bei der Beantragung im Einwohnermeldeamt.
Außer Ihnen selbst darf auch eine Person Ihres Vertrauens die amtliche Meldebestätigung für Sie abholen. Sie legt dazu neben einer schriftlichen Vollmacht Ihren Personalausweis oder Pass und den eigenen Personalausweis oder Pass vor.
Amtliche Meldebestätigungen bei An-, Um- oder Abmeldung: gebührenfrei
Verwaltungsgebühr für jede weitere Meldebescheinigung: 9,00 Euro
Gebührenfrei sind:
- Bescheinigung für den Kreis Lippe (Schwerbehindertenangelegenheiten)
- Haushalts- und Lebensbescheinigungen, die Sie bei der Kindergeldkasse in Ihrer Agentur für Arbeit vorlegen müssen,
- Meldebescheinigungen für Rentenzwecke,
- Meldebescheinigungen, wenn Sie Wohngeld (Miet- oder Lastenzuschuss) beantragen wollen
Bargeldzahlung
Bargeldlose Zahlung
Onlinedienstleistung
Zuständige Einrichtungen
- Fachteam Bürgerservice
-
- Am Drawen Hof 1
- 32791 Lage
-
- Telefon:
05232 601-330 - Fax:
05232 601-9330 - E-Mail:
infobs@lage.de
- Telefon:
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Zuständige Kontaktpersonen
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- Telefon:
- 05232 601-330
- E-Mail:
- buergerservice@lage.de