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Ehefähigkeitszeugnis

Beschreibung

Das Ehefähigkeitszeugnis sagt aus, dass einer beabsichtigen Eheschließung nach dem jeweiligen Heimatrecht kein Ehehindernis entgegensteht.

Deutsche, die im Ausland heiraten möchten, benötigen zur Vorlage beim ausländischen Standesamt ein Ehefähigkeitszeugnis. Dies gilt allerdings nur für einen Teil der ausländischen Staaten. In welchem Land ein Ehefähigkeitszeugnis vorgelegt werden muss, erfahren Sie über die zuständige Auslandsvertretung (Botschaft, Konsulat oder das ausländische Standesamt).

Nach einer Eheschließung im Ausland wenden Sie sich bitte an das Standesamt Ihres Wohnortes zur weiteren Beratung.

Ausländer benötigen zur Eheschließung in Deutschland ein Ehefähigkeitszeugnis. Stellt der Heimatstaat ein solches nicht aus, wird automatisch bei der Anmeldung der Eheschließung die Befreiung von der Beibringung des Ehefähigkeitszeugnisses beim zuständigen Oberlandesgericht beantragt.

Die zur Beantragung des Ehefähigkeitszeugnisses erforderlichen Dokumente richten sich nach den persönlichen Verhältnissen des jeweiligen Brautpaares und sind individuell.
Für die entsprechende Beratung stehen die Mitarbeiterinnen des Standesamtes gern zur Verfügung.

Fachteam Personenstandswesen

Der Antrag auf Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses kann sowohl persönlich als auch schriftlich erfolgen.

  • Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses, deutsches Recht 55,00 Euro
  • Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses, ausländisches Recht 100,00 Euro

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