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Abgemeldete oder Abgeschleppte Fahrzeuge

Beschreibung

Wenn abgemeldete Fahrzeuge im öffentlichen Verkehrsraum so geparkt werden, dass Behinderungen eingetreten sind oder zu erwarten sind, können diese abgeschleppt werden.

Abgemeldete Fahrzeuge stellen im Allgemeinen eine Gefahr für den öffentlichen Verkehrsraum dar. Aus diesem Grund wird eine angemessene Frist zur Entfernung des abgemeldeten Fahrzeuges gesetzt. Wird diesem nicht nachgekommen, wird das Fahrzeug ordnungsgemäß abgeschleppt und aus dem Verkehrsraum entfernt.

Parallel zur Abschleppmaßnahme wird eine schriftliche Verwarnung mit einem Verwarnungsgeld festgesetzt, die jedoch rechtlich unabhängig von der Abschleppmaßnahme ist.

Beide Vorgänge sind in unterschiedlichen Rechtswegen anfechtbar.

Wird ein Fahrzeug im Auftrag der Stadt Lage abgeschleppt, wird der Vorgang an die Kreispolizei Lippe gemeldet.

Die abgeschleppten Fahrzeuge werden Seitens der Stadt Lage verwahrt.

Fachteam Allg. Ordnung, Verkehr und Feuerschutz

  • Abschleppkosten
  • Evtl. Verwaltungskosten

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Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen