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Briefwahl beantragen
Kurzbeschreibung
Wer am Tag der Wahl verhindert ist, kann im Vorfeld einen Wahlschein beantragen
Beschreibung
Sie haben eine Wahlbenachrichtigung erhalten, können jedoch am Wahltag nicht im Wahlraum erscheinen. In diesem Fall können Sie Wahlunterlagen für eine Briefwahl beantragen.
Briefwahlanträge können schriftlich (Antrag auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung), per Mail (wahlen@lage.de), per Telefax (05232 601-9752) oder elektronisch (online - siehe Randspalte) gestellt werden.
Eine telefonische Beantragung ist nicht möglich!
Schriftliche Anträge, Anträge per Fax oder per E-Mail müssen zwingend folgende Angaben beinhalten:
- Vor- und Familienname
- Geburtsdatum
- Wohnanschrift, ggfs. eine abweichende Versandanschrift
Für die Entgegenahme von Briefwahlunterlagen für eine andere Person ist eine schriftliche Vollmacht erforderlich.
Bei postalischer Rücksendung der Briefwahlunterlagen - vor allem auch bei einem Versand aus dem Ausland - wird gebeten, die Dauer des Postweges zu berücksichtigen.
- Personalausweis oder Reisepass
- Wahlbenachrichtigung
- evtl. Vollmacht
Fachgruppe Zentrale Dienste, Wahlen
Sie haben eine Wahlbenachrichtigung erhalten und möchten Ihre Stimme zur Wahl per Brief abgeben. |
Auf Ihren Antrag auf Briefwahl erhalten Sie nachfolgende Unterlagen: |
Diese Dienstleistung ist gebührenfrei.
(portofreier Versand innerhalb Deutschland)
Onlinedienstleistung
Zuständige Einrichtungen
- Fachgruppe Zentrale Dienste
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- Am Drawen Hof 1
- 32791 Lage
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Zuständige Kontaktpersonen
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Herr Detlef Slotta
Fachgruppenleitung- Telefon:
- 05232 601-100
- E-Mail:
- d.slotta@lage.de
-
- Telefon:
- 05232 601-108
- E-Mail:
- o.helming@lage.de
-
- Telefon:
- 05232 601-101
- E-Mail:
- m.groppe@lage.de