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Sondernutzung nach §18 Straßen- und Wegegesetz Nordrhein-Westfalen

Beschreibung

Für Arbeiten im öffentlichen Raum, muss die Stadt Lage als Baulastträger eine Genehmigung erteilen. Für die Leitungsverlegung wird eine Aufbruchgenehmigung benötigt, um Arbeiten im Gehweg, oder auch im Straßenraum tätigen zu dürfen. Für die Ausführung muss eine Fachfirma beauftragt werden.

  • Lageplan mit Skizze, zur Erläuterung der Art, Weise und Lage der geplanten Verlegung
  • Verlegungszeitraum
  • Leitungspläne

Fachteam Straßen, Sportplätze und Friedhöfe

  • Mitteilung des Baubeginns 14 Tage vorher
  • Mitteilung der Fertigstellung max. 4 Wochen nach Abschluss

Bedingungen und Hinweise sind der Genehmigung zu entnehmen

Die Genehmigung kostet 52,00 Euro.

Überweisung