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Vorläufiger Reisepass

Kurzbeschreibung

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Beschreibung

Ein vorläufiger maschinenlesbarer Reisepass wird Ihnen nur ausgestellt, wenn die Zeit für die Ausstellung eines Expresspasses (Herstellungsdauer max. 72 Stunden) zu knapp ist und dieser nicht mehr rechtzeitig vor dem ersten Gebrauch ausgehändigt werden kann.

Der vorläufige Reisepass enthält kein elektronisches Speichermedium (Chip), sodass entsprechend auch keine Fingerabdrücke erfasst werden.

  • Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass)
  • Ein aktuelles, biometrietaugliches Lichtbild
    im Format 35 mal 45 Millimeter mit einem hellen Hintergrund - nicht älter als 2 Jahre!
  • bei einer erstmaligen Ausstellung in Lage: Geburts- oder Abstammungsurkunde bzw. das Familienstammbuch
  • Bei Personen unter 18 Jahren eine Einverständniserklärung bzw. Zustimmungserklärung beider Elternteile oder der Sorgeberechtigten
  • Vorhandene Reiseunterlagen, (z.B. Beispiel eine Flugbestätigung, müssen bei Beantragung vorgelegt werden - diese dienen als Nachweis, dass ein vorläufiger Reisepass benötigt wird, weil die Ausstellung eines Reisepasses oder Expresspasses nicht mehr rechtzeitig möglich ist)

Fachteam Bürgerservice

Der vorläufige Reisepass wird sofort ausgestellt, wenn alle notwendigen Unterlagen vollständig vorliegen.

Der vorläufige Reisepass wird nach Ablauf der Gültigkeit oder bei Abholung des endgültigen Reisepasses eingezogen. Die Gültigkeitsdauer beträgt ein Jahr. 

Der vorläufige Reisepass kostet 26,00 Euro.

Bargeldzahlung

Bargeldlose Zahlung

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Zuständige Kontaktpersonen