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Führerschein | Ersatzausfertigung ausstellen
Kurzbeschreibung
Wenn ihr bisheriger Führerschein unleserlich geworden ist oder Sie ihn verloren haben oder er gar gestohlen wurde, können Sie Ersatz erhalten.
Beschreibung
Ausstellung eines neuen Führerscheins wegen
- Diebstahl,
- Unleserlichkeit oder
- Verlust
des alten Führerscheins.
Wenn Ihnen Ihr Führerschein abhandengekommen ist oder vernichtet wurde, müssen Sie den Verlust unverzüglich beim Kreis Lippe - Führerscheinstelle anzeigen. Wenn Sie weiterhin ein Fahrzeug führen wollen, dann benötigen Sie ein Ersatzdokument.
In dringenden Fällen, falls Sie zum Beispiel in den nächsten 14 Tagen in das Ausland verreisen möchten, können Sie eine Express-Ausstellung beantragen. Hierfür fallen zusätzliche Gebühren an.
Wenn Sie beispielsweise einen Wagen mieten möchten oder einen Nachweis zur Vorlage bei Ihrer Versicherung benötigen, können wir Ihnen einen vorläufigen Führerschein ausstellen. Auch hierfür fallen zusätzliche Gebühren an.
Eine Antragstellung bei der Wohnsitzbehörde ist nicht möglich!
- Personalausweis oder Reisepass
- 1 aktuelles biometrisches Passbild
- Falls Ihr Führerschein nicht vom Kreis Lippe ausgestellt wurde:
Karteikartenabschrift von der Ausstellungsbehörde - Bei Verlust durch Diebstahl:
Bescheinigung der Polizei über die Erstattung einer Anzeige.
Kreis Lippe
Eine persönliche Beantragung ist notwendig.
Wenn Sie einen Ersatzführerschein benötigen, holen wir auf Ihre Kosten eine Auskunft aus dem Zentralen Fahrerlaubnisregister und aus dem Verkehrszentralregister ein. Damit wird sichergestellt, dass Sie die entsprechende Fahrerlaubnis tatsächlich besitzen.
Bei ausländischen Führerscheinen holen wir ebenfalls auf Ihre Kosten eine Auskunft aus dem entsprechenden ausländischen Register ein.
Zuständige Einrichtungen
- Kreis Lippe
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- Felix-Fechenbach-Straße 5
- 32756 Detmold
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- Telefon:
05231 62-0 - E-Mail:
info@kreis-lippe.de
- Telefon:
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