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Leichenpass

Beschreibung

Beförderungen von Leichen und Totgeburten über die Grenze der Bundesrepublik Deutschland sind nur mit einem Leichenpass zulässig, der von der örtlichen Ordnungsbehörde des Sterbeortes ausgestellt wird. In Lage wird die Ausstellung von Leichenpässen vom Standesamt wahrgenommen.

  • Sterbeurkunde oder Bescheinigung des Standesamtes über die Eintragung des Sterbefalls
  • Todesbescheinigung
  • Bescheinigung über die Durchführung einer zweiten Leichenschau (bei Vorlage einer Bescheinigung der Staatsanwaltschaft – Genehmigung zur Bestattung- entfällt die 2. Leichenschau)

Fachteam Personenstandswesen

  • Ausstellung eines Leichenpasses 16,50 Euro

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Zuständige Einrichtungen