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Zufahrt genehmigen
Beschreibung
Zufahrten sind die für die Benutzung mit Fahrzeugen bestimmten Verbindungen von anliegenden Grundstücken und von nicht öffentlichen Wegen mit Straßen. Die Anlage neuer oder die wesentliche Änderung bestehender Zufahrten oder Zugänge zu einer öffentlichen Straße gilt als Sondernutzung. Dies gilt auch, wenn eine Zufahrt gegenüber dem bisherigen Zustand einem wesentlich größeren oder andersartigen Verkehr dienen soll.
Das Herstellen einer Zufahrt bedarf der Genehmigung des zuständigen Straßenbaulastträgers. Für die meisten Straßen im Stadtgebiet und in den Ortsdurchfahrten ist dies die Stadt Lage. Sollte dies nicht der Fall sein, zum Beispiel bei Kreis-, Landes- oder Bundesstraßen außerhalb der Ortsdurchfahrten, so nennen die unten angegebenen Mitarbeitenden gerne den/die zuständige/n Ansprechpartner:in bei den entsprechenden Behörden.
Für das Herstellen einer neuen Zufahrt ist es erforderlich, entweder eine Bordsteinabsenkung, eine Grabenverrohrung oder eine Befestigung im Randbereich der öffentlichen Straßen durchzuführen.
Eine Bordsteinabsenkung ist die Anpassung des Bordsteines und der Nebenanlagen (Geh- und Radweg, Parkflächen) innerhalb der öffentlichen Verkehrsfläche für eine geplante Zufahrt. Das kann eine neue Absenkung oder auch die Beseitigung einer vorhandenen Absenkung sein.
Ist die Zufahrt für den Neubau einer Garage oder eines Carports erforderlich, so ist zu beachten, dass dieser Neubau in der Regel einer Genehmigung durch die Bauordnungsbehörde der Stadt Lage bedarf. Dies gilt ebenfalls für neu errichtete nicht überdachte Stellplätze.
- Antragsformular
- Lageplan
Fachteam Straßen, Sportplätze, Friedhöfe
Die Zufahrtsgenehmigung muss vor Beginn der Bauarbeiten erteilt sein.
- 52,00 € Verwaltungsgebühr
- Herstellungskosten
SEPA-Überweisung
Onlinedienstleistung
Zuständige Einrichtungen
- Fachteam Straßen, Sportplätze, Friedhöfe
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- Am Drawen Hof 1
- 32791 Lage
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Zuständige Kontaktpersonen
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- Telefon:
- 05232 601-686
- E-Mail:
- m.stotz@lage.de