Nachtruhe | Sperrzeit
Beschreibung
In Nordrhein-Westfalen gilt zwischen 22:00 Uhr und 6:00 Uhr die Nachtruhe. Dies ist im Landes-Immissionsschutzgesetz geregelt.
Es gibt jedoch allgemeine Ausnahmen vom Verbot ruhestörender Betätigungen während der Zeit der Nachtruhe, dies ist im Ortsrecht der Stadt Lage geregelt.
Allgemeine Ausnahmen:
- die Nacht vom 31. Dezember bis zum 01. Januar bis 04:00 Uhr
- anlässlich des Schützenfestens in Lage die Nächte zwischen Freitag und Dienstag bis 03:00 Uhr
- Volksfeste und Jahrmärkte (außerhalb fester Räume) bis 03:00 Uhr
- Zeltfeste der Vereine bis 03:00 Uhr
Die Ausnahmen bei den Schützenfeste, Volksfeste, Jahrmärkte sowie Zeltfeste sind auf den jeweiligen Festplatz beschränkt.
Fachteam Allgemeine Ordnung, Verkehr und Feuerschutz
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Zuständige Einrichtungen
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                                            Kreis Lippe
                                            - 
                                                        - Felix-Fechenbach-Straße 5
- 32756 Detmold
 
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                                                        - Telefon:
 05231 62-0
- E-Mail:
 info@kreis-lippe.de
 
- Telefon:
 
 
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                                            Fachteam Allgemeine Ordnung, Verkehr
                                            - 
                                                        - Am Drawen Hof 1
- 32791 Lage
 
 
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Zuständige Kontaktpersonen
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                                Herr Malte Begemann 
 Fachgruppenleitung- Telefon:
- 05232 601-321
- E-Mail:
- m.begemann@lage.de
 
 
                