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Nachtruhe | Sperrzeit

Beschreibung

In Nordrhein-Westfalen gilt zwischen 22:00 Uhr und 6:00 Uhr die Nachtruhe. Dies ist im Landes-Immissionsschutzgesetz geregelt.

Es gibt jedoch allgemeine Ausnahmen vom Verbot ruhestörender Betätigungen während der Zeit der Nachtruhe, dies ist im Ortsrecht der Stadt Lage geregelt.


Allgemeine Ausnahmen:

  • die Nacht vom 31. Dezember bis zum 01. Januar bis 04:00 Uhr
  • anlässlich des Schützenfestens in Lage die Nächte zwischen Freitag und Dienstag bis 03:00 Uhr
  • Volksfeste und Jahrmärkte (außerhalb fester Räume) bis 03:00 Uhr
  • Zeltfeste der Vereine bis 03:00 Uhr

Die Ausnahmen bei den Schützenfeste, Volksfeste, Jahrmärkte sowie Zeltfeste sind auf den jeweiligen Festplatz beschränkt.

Fachteam Allgemeine Ordnung, Verkehr und Feuerschutz

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