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Nutzung von Sporthallen und Sportplätzen

Beschreibung

Nutzung von Sportstätten

Die Nutzung der städtischen Sportstätten durch Vereine und Drittnutzerkoordiniert die Fachgruppe Schule und Sport.

Die Aufgabe umfasst

  • die Erstellung von Belegungsplänen
  • die Vergaben einzelner Nutzungen am Wochenende
  • den Abschluss von Nutzungsvereinbarungen
  • die Beschaffung von Geräten und Aussstattungsgegenständen
  • den Verleih von Sportgeräten
  • die Erstellung und Änderungen von Nutzungs- und Gebührenordnungen
  • die Begleitung von Baumassnahmen
  • die Sportstättenentwicklungsplanung

Fachgruppe Schule und Sport

Nutzungsanträge sollten zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginn gestellt werden. Ein Antrag kann formlos gestellt werden.

Es werden keine Verwaltungsgebühren erhoben.

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Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen