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Namensänderung
Beschreibung
Bei familienrechtlichen Vorgängen wie Geburt, Eheschließung, Eheauflösung usw. ergeben sich diverse Möglichkeiten für familien- bzw. personenstandsrechtlichen Namensänderungen. Im Zusammenhang mit einer Eheschließung haben die Eheleute insbesondere drei Möglichkeiten: sie können sich für einen gemeinsamen Ehenamen entscheiden, jeweils ihren Geburts- bzw. Familiennamen behalten oder ein Partner wählt einen Begleitnamen aus. Weiterhin ist auch eine nachträgliche Erklärung eines Ehe- bzw. Familiennamens jederzeit möglich. Nicht alle, aber viele Ehen in Deutschland gehen mit Namensänderungen einher. Behördliche Namensänderung nach dem Namensänderungsgesetz: Angleichungserklärung nach § 47 EGBGB:
Notwendige Unterlagen erfragen Sie bitte beim Standesamt. Namenserteilung nach § 1617a BGB:
Vorzulegende Urkunden:
Die Namenserteilung muss öffentlich beglaubigt werden, d. h. alle Beteiligten müssen im Standesamt mit Terminabsprache vorsprechen und sich ausweisen können. Die Erklärung ist Gebührenpflichtig. Einbenennung nach § 1618 BGB:
Voraussetzungen:
Vorzulegende Urkunden:
Die Einbenennung muss öffentlich beglaubigt werden, d. h. alle Beteiligten müssen im Standesamt mit Terminabsprache vorsprechen und sich ausweisen können. Zuständig für die Aufnahme dieser beiden Erklärungen (Namenserteilung und Einbenennung) ist das Standesamt Ihres Wohnortes. Wiederannahme eines früheren Namens nach Auflösung der Ehe nach § 1355 Abs. 5 BGB: Vorzulegende Urkunden:
Zuständig für die Aufnahme dieser Erklärung ist das Standesamt Ihres Wohnortes oder das Ihrer Eheschließung. |
Fachteam Personenstandswesen
Empfohlen wird eine vorherige Kontaktaufnahme mit dem Standesamt Lage zur Klärung, unter welchen Voraussetzungen eine Namenserklärung möglich ist und welche Unterlagen vorzulegen sind.
- Beurkundung oder Beglaubigung einer Erklärung, Einwilligung oder Zustimmung zur Namensführung auf Grund familienrechtlicher Vorschriften 33,00 Euro
- Bescheinigung über eine Namensänderung oder über eine namensrechtliche Erklärung 14,00 Euro
Bargeldzahlung
Onlinedienstleistung
Zuständige Einrichtungen
- Fachteam Personenstandswesen
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- Am Drawen Hof 1
- 32791 Lage
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- E-Mail:
standesamt@lage.de
- E-Mail:
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- Kreis Lippe
-
- Felix-Fechenbach-Straße 5
- 32756 Detmold
-
- Telefon:
05231 62-0 - E-Mail:
info@kreis-lippe.de
- Telefon:
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Zuständige Kontaktpersonen
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- Telefon:
- 05232 601-340
- E-Mail:
- r.rahn@lage.de
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- Telefon:
- 05232 601-340
- E-Mail:
- n.sievers@lage.de
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- Telefon:
- 05232 601-340
- E-Mail:
- r.klaesener@lage.de