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Veranstaltung

Beschreibung

Veranstaltungen nach § 29 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)

 

Veranstaltungen, die den öffentlichen Straßenverkehr beeinflussen oder beeinträchtigen können, bedürfen einer besonderen Genehmigung nach § 29 Absatz 2 StVO. Dazu zählen insbesondere:

 

  • Sportliche Veranstaltungen auf öffentlichen Straßen (z. B. Radrennen, Laufveranstaltungen, Motorsportveranstaltungen),
  • Umzüge, Paraden oder ähnliche Ereignisse,
  • Sonstige Veranstaltungen, bei denen Straßen oder Plätze für den Verkehr ganz oder teilweise gesperrt oder in Anspruch genommen werden.

Folgende Unterlagen werden in der Regel benötigt:

 

  • Ausgefülltes Antragsformular nach § 29 StVO
  • Streckenplan bzw. Lageplan der betroffenen Straßen
  • Sicherheits- und Verkehrskonzept (ggf. inklusive Absperr- und Beschilderungsplan)
  • Nachweis über die Haftpflichtversicherung
  • ggf. Zustimmung weiterer beteiligter Behörden oder Institutionen (z. B. Polizei, Feuerwehr)

 

Fachteam Allgemeine Ordnung, Verkehr

Der Antrag ist bis spätenstens drei Wochen vor Veranstaltungsbeginn zu stellen.

Bitte beachten Sie, dass eine Genehmigung nur erteilt werden kann, wenn die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs gewährleistet ist.

Nicht genehmigte Veranstaltungen im öffentlichen Verkehrsraum stellen eine Ordnungswidrigkeit dar und können mit Bußgeldern geahndet werden.

Die Gebührenhöhe (Mindestgebühr 30,00€) richtet sich nach der Art und Dauer der Veranstaltung.

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