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Baustellenabsicherung

Beschreibung

Zur Wahrung der Verkehrssicherheit im Baustellenbereich ist die Erstellung, Prüfung oder Genehmigung von Verkehrszeichenplänen sowie eine verkehrsrechtliche Anordnung (sogenannte Sperrgenehmigung) zu beantragen.

Vor Beginn der Arbeiten, die sich auf den Straßenverkehr auswirken, müssen Sie als Unternehmerin bzw. Unternehmer von der zuständigen Behörde Anordnungen darüber einholen, wie Ihre Arbeitsstelle abzusperren und zu kennzeichnen ist, ob und wie der Verkehr, auch bei teilweiser Straßensperrung, zu beschränken, zu lenken und zu regeln ist.

Schriftlicher Antrag mit Angaben über:

  • die Art und den Umfang (ausführliche Beschreibung) der Arbeiten
  • die zeitliche Festlegung des Beginns und die Dauer der Arbeitsstelle
  • die für die Verkehrssicherung verantwortliche Person (Adresse / Telefon)
  • Regel- oder Verkehrszeichenplan
  • Signalzeitenplan für die Baustellen-Lichtsignalanlage, wenn notwendig
  • Umleitungsplan, wenn notwendig
  • Eignungs- und Qualifikationsnachweis des in der verkehrsrechtlichen Anordnung namentlich zu benennenden Verantwortlichen

Fachteam Allgemeine Ordnung, Verkehr

Der Antrag ist rechtzeitig (ca. 14 Tage) vor Beginn der Arbeiten zu stellen.

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