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Erschließungsbeitrag
Beschreibung
Gemäß der §§ 127 ff. des Baugesetzbuchs (BauGB) sind die Gemeinden verpflichtet, Erschließungsbeiträge für die erstmalige Herstellung von Erschließungsanlagen (insbesondere für zum Anbau bestimmte Straßen) von den Eigentümern der Grundstücke zu erheben, die durch die Erschließungsanlage erschlossen werden.
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Der Erschließungsbeitrag wird von der Stadt Lage errechnet und durch Bescheid festgesetzt, ohne dass hierfür – im Regelfall – die Mitwirkung des beitragspflichtigen Grundstückseigentümers erforderlich ist. |
Der Beitrag ist innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Bescheids zu zahlen. |
Der Erschließungsbeitragsbescheid ergeht gebührenfrei. |
Onlinedienstleistung
Zuständige Einrichtungen
- Fachteam Steuern, Gebühren, Beiträge
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- Am Drawen Hof 1
- 32791 Lage
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Zuständige Kontaktpersonen
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Herr Andreas Dormann
Fachteamleitung- Telefon:
- 05232 601-221
- E-Mail:
- a.dormann@lage.de
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- Telefon:
- 05232 601-229
- E-Mail:
- m.schapeler@lage.de