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Wohnungsgeberbestätigung

Beschreibung

Als Wohnungsgeber:in (Vermieter:in oder Hausverwaltung) müssen Sie den Einzug einer meldepflichtigen Person (eines Mieters) innerhalb von zwei Wochen bestätigen.
Die Bestätigung darf nur vom Wohnungsgeber bzw. von der Wohnungsgeberin oder einer von ihm beauftragten Person ausgestellt werden.

Die Bestätigung des Wohnungsgebers enthält folgende Daten:

  • Name und Anschrift des Wohnungsgebers bzw. Wohnungsgeberin
  • Einzugsdatum
  • Anschrift der Wohnung
  • Namen der meldepflichtigen Personen

Fachteam Bürgerservice

  • Der Wohnungsgeber kann der Vermieter oder eine Hausverwaltung sein.
    Es kann sich dabei um eine Privatperson (natürliche Person) oder um ein Unternehmen (juristische Person) handeln.

Die Dienstleistung ist gebührenfrei.