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Befreiung von der Gurtanlege- und Helmpflicht

Beschreibung

Wegen körperlicher Beeinträchtigungen können Sie im Ordnungsamt der Stadt Lage eine Befreiung von der Verpflichtung, Sicherheitsgurte anzulegen und Schutzhelme zu tragen, beantragen.

Dies ist der Fall, wenn

  • das Anlegen eines Sicherheitsgurtes aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich ist oder
  • die Körpergröße weniger als 150 cm beträgt

Die Befreiung richtet sich nach der erforderlichen Dauer (befristete oder unbefristete Befreiung, je nach Diagnose).

  • Antrag auf Befreiung von der Gurtanlege- und Helmpflicht
  • Ausweisdokument (Personalausweis, Reisepass, eID-Karte)
  • Ärztliches Attest (aus dem hervorgeht, dass das Tragen eines Helmes oder das Anlegen eines Gurtes aus medizinischen Gründen nicht möglich ist und Sie von der Helm- bzw. Gurtpflicht befreit werden müssen, außerdem muss die Dauer der Befreiung auf dem Attest attestiert werden)

Fachteam Allg. Ordnung, Verkehr, Feuerschutz

Ihr persönliches Erscheinen ist nicht erforderlich.

  • Hauptwohnsitz in Lage
  • Ärztliche Bescheinigung

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen