Suche
Befreiung von der Gurtanlege- und Helmpflicht
Beschreibung Beschreibung
Wegen körperlicher Beeinträchtigungen können Sie im Ordnungsamt der Stadt Lage eine Befreiung von der Verpflichtung, Sicherheitsgurte anzulegen und Schutzhelme zu tragen, beantragen.
Dies ist der Fall, wenn
- das Anlegen eines Sicherheitsgurtes aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich ist oder
- die Körpergröße weniger als 150 cm beträgt
Die Befreiung richtet sich nach der erforderlichen Dauer (befristete oder unbefristete Befreiung, je nach Diagnose).
- Antrag auf Befreiung von der Gurtanlege- und Helmpflicht
- Ausweisdokument (Personalausweis, Reisepass, eID-Karte)
- Ärztliches Attest (aus dem hervorgeht, dass das Tragen eines Helmes oder das Anlegen eines Gurtes aus medizinischen Gründen nicht möglich ist und Sie von der Helm- bzw. Gurtpflicht befreit werden müssen, außerdem muss die Dauer der Befreiung auf dem Attest attestiert werden)
Fachteam Allg. Ordnung, Verkehr, Feuerschutz
Ihr persönliches Erscheinen ist nicht erforderlich.
- Hauptwohnsitz in Lage
- Ärztliche Bescheinigung
Onlinedienstleistungen
Zuständige Einrichtung
- Fachteam Allgemeine Ordnung, Verkehr
-
- Am Drawen Hof 1
- 32791 Lage
-
Zuständige Kontaktperson
-
- Telefon:
- 05232 601-323
- E-Mail:
- s.detert@lage.de