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Reisegewerbekarte

Beschreibung

Unter dem sogenannten Reisegewerbe versteht die Gewerbeordnung das ambulante Gewerbe, z. B. so genannte "fliegende Händler" oder Standinhaber:in auf privaten Märkten.

Wer ein Reisegewerbe betreiben möchte, benötigt dazu eine Erlaubnis, die sogenannte Reisegewerbekarte. Zu beantragen und mitzuführen ist die Reisegewerbekarte von dem/der Unternehmer:in, aber auch von seinen Angestellten.

Ein Reisegewerbe im Sinne von § 55 der GewO betreibt, wer

  • gewerbsmäßig ohne vorherige Bestellung außerhalb seiner gewerblichen Niederlassung oder ohne eine solche zu haben, Waren oder Leistungen anbietet oder
  • unterhaltende Tätigkeiten als Schausteller oder nach Schaustellerart ausübt.

Die Reisegewerbekarte muss bei Aufnahme der entsprechenden Tätigkeit bereits erteilt worden sein.

Nicht zum Reisegewerbe gehört die Teilnahme an "festgesetzten Märkten". Wer also einen Marktstand auf einem vom Ordnungs- oder Gewerbeamt festgesetzten Wochenmarkt eröffnen will, muss sich lediglich an den Marktleiter wenden.

In Lage werden die Wochenmärkte von der Deutschen Marktgilde organisiert und durchgeführt.

Die Organisation und Durchführung der Kirmesveranstaltungen/ Jahrmärkte liegt in den Händen der Firma Steuer in Lemgo.

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Formeller Antrag mit Vordruck
    Den Vordruck können Sie herunterladen und ausgefüllt mitbringen
  • Auszug aus dem Gewerbezentralregister (Belegart 9).  
    Zu beantragen im Bürgerservice, Am Drawen Hof 1. Bei der Beantragung ist als Verwendungszweck "Reisegewerbekarte" anzugeben
  • Führungszeugnis (Belegart 0)
    Zu beantragen im Bürgerservice, Am Drawen Hof 1. Bei der Beantragung ist als Verwendungszweck "Reisegewerbekarte" anzugeben
  • Bescheinigung in Steuersachen.
    Zu beantragen beim Finanzamt Detmold. Sofern bereits eine Betriebsstätte in einem anderen Ort als dem Wohnort besteht, ist dort beim zuständigen Finanzamt eine weitere Bescheinigung in Steuersachen zu beantragen.
  • Bei Vertrieb von offenen Lebensmitteln (z.B. Feilbieten von Imbisswaren):
    Bei Zubereitung von Speisen außerhalb des Verkaufswagens, ist der Herstellungsraum nachzuweisen.
    Die Abnahme erfolgt durch die Lebensmittelaufsicht.

Fachteam Allg. Ordnung, Verkehr und Feuerschutz

Ca. 3 Wochen

Das Führungszeugnis und der Auszug aus dem Gewerbezentralregister werden nach ca. 3 Wochen direkt dem Fachteam Allg. Ordnung, Verkehr und Feuerschutz zugestellt. Eine Benachrichtigung an den Antragsteller oder die Antragstellerin über den Eingang der Unterlagen ergeht nicht. Es wird jedoch angeraten sich beim Fachteam telefonisch über den Eingang dieser Unterlagen zu informieren.
Sofern dort beides vorliegt, kann bei Vorsprache des Antragstellers oder der Antragstellerin unter Vorlage der restlichen Unterlagen die Ordnungsbehörde die Reisegewerbekarte ausgeben.

Sofern öffentliche Straßen, Wege und Plätze in Ausübung des Reisegewerbes genutzt werden sollen, ist eine Sondernutzungserlaubnis erforderlich.
Diese muss beim zuständigen Fachteam der Stadtverwaltung beantragt werden.

Die Ausstellung einer Reisegewerbekarte liegt bei 110,00 Euro.

Zu den Ausstellungsgebühren kommen die Gebühren für die Ausstellung des Führungszeugnisses und des Auszugs aus dem Gewerbezentralregister in Höhe von jeweils 13 Euro dazu. 

Bargeldzahlung