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Geburtsurkunde und -bescheinigung

Beschreibung

Die Geburtsurkunde bescheinigt die Geburt eines Menschen, sowie den Ort und den Zeitpunkt der Geburt. Sie enthält Angaben über die Namensführung sowie die Eltern des beurkundeten Kindes. Sie wird vom Standesamt der Geburtsstadt ausgestellt. Grundlage für die Ausstellung der Geburtsurkunde ist die Eintragung im Geburtenregister, die ebenfalls durch das Standesamt erfolgt.

Der Geburtsregisterauszug ist eine umfangreiche Erweiterung der Geburtsurkunde. Sie enthält alle Änderungen ab dem Tag der Geburt. Damit sind zum Beispiel Vaterschaftsanerkennungen, Namensänderungen oder Adoptionen gemeint.

Die gewünschten Urkunden können online, schriftlich oder bei persönlicher Vorsprache bestellt werden. Für die Berechtigung, eine Urkunde zu erhalten, gelten die allgemeinen Benutzungsvorschriften des Personenstandsrechts, d.h, der Antragstellende muss die Berechtigung zum Erhalt der Urkunde nachweisen.

Wenn Sie eine Personenstandsurkunde per E-Mail anfordern möchten, können Sie dies unter standesamt@lage.de erledigen.

Bitte teilen Sie in dieser E-Mail mit, welche Urkunde Sie für welchen Zweck benötigen, nennen Sie uns das Geburtsdatum (Geburtsurkunde), das Datum der Eheschließung (Eheurkunde) oder ein Sterbedatum, Sterbeort  und den Namen des Verstorbenen (Sterbeurkunde) und teilen Sie auch Ihre Anschrift mit. Bitte fügen Sie eine Scan/eine Kopie Ihres gültigen amtlichen Ausweisdokumentes (Personalausweis, Reisepass, ausländischer Pass) als Anlage zur Mail bei.

Sie erhalten eine E-Mail mit der Gebührenrechnung; nach Zahlungseingang erfolgt der Versand des bestellten Dokumentes an die von Ihnen angegebene Anschrift.


Bestellung bei persönlicher Vorsprache:

Wird die Urkunde bei persönlicher Vorsprache bestellt, ist das Standesamt bemüht, die Urkunde sofort zu fertigen.

Die Aushändigung erfolgt nur an berechtigte Personen, die sich durch einen gültigen Personalausweis oder Reisepass ausweisen können. Weitere Einzelheiten besprechen wir gerne mit Ihnen persönlich.


Bestellung bei schriftlicher Vorsprache:
Bei schriftlicher Anforderung oder über das Urkundenportal erfolgt der Versand der Urkunden im Vorkasseverfahren, d.h., nach Eingang Ihrer Urkundenbestellung erhalten Sie eine Gebührenrechnung - gern auch per E-Mail - mit einer Vorgangsnummer, die Sie bitte bei der Überweisung angeben.

Bitte warten Sie vor der Überweisung wie angegeben unbedingt diese Rechnung ab, da Ihre Zahlung ohne Angabe der Rechnungsnummer nicht zugeordnet werden kann.

 Nach Gutschrift des Gebührenbetrages erfolgt der Versand der Urkunden an die angegebene Postanschrift. Eine Zustellung an Postfächer ist nicht möglich.

  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • Vollständige Angaben zu der benötigten Urkunde (Namen, Daten, Ortsangaben)
  • gegebenenfalls Nachweis über die verwandtschaftliche Beziehung zu der Urkundeninhaberin bzw. des Urkundeninhabers (z. B. als Geschwister die eigene Geburtsurkunde zum Nachweis derselben Eltern)
  • gegebenenfalls eine Vollmacht und Ausweiskopie der Vollmachtgeberin bzw. des Vollmachtgebers
  • gegebenenfalls Nachweis über das rechtliche bzw. berechtigte Interesse

Fachteam Personenstandswesen

Die Geburtsregister werden 110 Jahre lang beim Standesamt Lage geführt. Danach befinden sie sich im Stadtarchiv.

Eine Urkunde ist laut Personenstandsgesetz immer gültig. Sie belegt den Stand zum Zeitpunkt der Urkundenausstellung. Die akzeptierte Gültigkeitsdauer kann jedoch von anderen Behörden oder der anfordernden Stelle eingeschränkt werden.

Bis zum 01.01.2009 wurden Abstammungsurkunden ausgestellt. Diese sind heute als Geburtsurkunden verwendbar.

Geburtsurkunden zur Beantragung von Elterngeld können nur einmal bei der Erstbeurkundung ausgestellt werden. Eine nachträgliche Ausstellung ist nicht möglich. Bei Verlust wenden Sie sich bitte direkt an das Standesamt, das die Geburt beurkundet hat.

  • Ausstellung einer Bescheinigung über die Geburtszeit 11,00 Euro.

Bargeldzahlung

Bargeldlose Zahlung