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Eheurkunde

Beschreibung

Die Eheurkunde beweist die Eheschließung zweier Menschen und enthält die Vor- und Familiennamen zum Zeitpunkt der Eheschließung und zuvor, Ort und Tag der Geburt der Ehegatten, Ort und Tag der Eheschließung.

Sie können die Eheurkunde in folgenden Formen erhalten:

  • Eheurkunde
  • Internationale Eheurkunde
  • Beglaubigter Registerausdruck aus dem Eheregiste
  • Ein beglaubigter Ausdruck aus dem Eheregister (bisher Familienbuch)
    gibt alle Daten wieder, die das Standesamt im Zusammenhang mit der Eheschließung eingetragen hat. Sie erhalten die Urkunde einschließlich eventuell vorhandener Randbemerkungen entweder als neuen Ausdruck aus dem elektronischen Register (sofern bei Ihrem Standesamt bereits geführt) oder Kopie oder wortgenaue Abschrift des Eheeintrags aus dem Eheregister.

 

Ausstellung der Eheurkunde bei Eheschließungen im Ausland oder ehemaligen deutschen Gebieten

Für im Ausland geschlossene Ehen kann eine Eheurkunde nur ausgestellt werden, wenn ein Familienbuch auf Antrag angelegt wurde oder die im Ausland geschlossene Ehe nachbeurkundet wird.

Für die Beantragung einer Eheurkunde benötigen Sie:

  • Ihren Personalausweis oder Reisepass (bei schriftlicher Beantragung eine beglaubigte Kopie, online müssen Sie sich mit dem neuen Personalausweis elektronisch authentifizieren)

Beantragung bzw. Abholung durch einen Vertreter oder eine Vertreterin:

  • schriftliche Vollmacht der berechtigten Person, deren Personalausweis oder Reisepass (original oder beglaubigte Kopie) und den Personalausweis oder Reisepass des Vertreters beziehungsweise der Vertreterin
  • für andere Personen oder Institutionen einen Nachweis ihres rechtlichen Interesses

Fachteam Personenstandswesen

Ihre Eheurkunde erhalten Sie nur bei dem Standesamt, bei dem Sie die Ehe geschlossen haben.

Eheurkunden enthalten persönliche Daten, daher unterliegt deren Ausstellung datenschutzrechtlichen Beschränkungen.
Antragsberechtigte: die Ehegattin oder der Ehegatte, auf den oder die sich die Urkunde bezieht, die Eltern die direkten Vorfahren und Nachkommen der betroffenen Person (in direkter Linie) Geschwister mit berechtigtem Interesse.
Andere Personen, also auch nähere Verwandte wie Tanten und Onkel, erhalten eine Urkunde nur dann, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen können (z.B. durch ein Schreiben des Nachlassgerichts).

Persönliche Beantragung:
Für eine persönliche Beantragung ist ein Termin erforderlich. Sie müssen Ihren Personalausweis oder Reisepass vorlegen. Die Gebühr zahlen Sie direkt bei der Beantragung im Standesamt. Außer Ihnen selbst darf auch eine Person Ihres Vertrauens die Urkunde für Sie bestellen und abholen. Sie legt dazu neben einer schriftlichen Vollmacht Ihren Personalausweis oder Reisepass (original oder beglaubigte Kopie) und den eigenen Personalausweis oder Reisepass vor.  

Beantragung per Post:
Richten Sie ein formloses Schreiben an das zuständige Standesamt mit der Bitte, Ihnen eine Eheurkunde auszufertigen. Ihr Schreiben sollte folgende Angaben enthalten: Name, Vorname Eheschließungsdatum und -ort wenn bekannt: Standesamt und Beurkundungsnummer. Legen Sie dem Schreiben eine beglaubigte Kopie Ihres Personalausweises oder Reisepasses bei. Daraufhin erhalten Sie einen Gebührenbescheid. Nachdem Sie die Bezahlung der Gebühren nachgewiesen haben (z.B. durch die erneute Zusendung einer Email mit Kopie des Kontoauszugs), wird Ihnen die Eheurkunde sofort per Post zugesandt.

Verwaltungsgebühr für erstes Exemplar: 12,00 Euro.

Verwaltungsgebühr für jedes weitere Exemplar: 6,00 Euro.

Bargeldzahlung

Überweisung