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Beschreibung
Wenn Sie innerhalb von Lage umziehen, sind Sie verpflichtet, sich innerhalb von zwei Wochen im Bürgerservice umzumelden.
Die Ummeldung können Sie nur persönlich im Bürgerservice der Stadt Lage vornehmen. Bei Ehepaaren oder Lebenspartnern genügt es, wenn die Ummeldung von einem der (Ehe-)Partner erledigt werden soll. Sie müssen dann jedoch sowohl Ihren als auch den Personalausweis und (soweit vorhanden) den Reisepass des Partners/der Partnerin vorlegen. Sie erhalten von uns darüber eine Anmeldebestätigung.
Bitte bringen Sie bei der Ummeldung zwingend die Wohnungsgeberbestätigung nach § 19 Bundesmeldegesetz (BMG) über den Einzug in die neue Wohnung mit.
- Ausweisdokument (Personalausweis und/oder Reisepass)
- Wohnungsgeberbestätigung
- ggfls. Vollmacht
- (Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten anlässlich eines Umzugs eines minderjährigen Kindes)
Fachteam Bürgerservice
Wenn Sie eine Wohnung bezogen haben, haben Sie sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug bei der Meldebehörde anzumelden. |
Gebühren fallen bei einer fristgerechten Ummeldung nicht an.
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Zuständige Einrichtungen
- Fachteam Bürgerservice
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- Am Drawen Hof 1
- 32791 Lage
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- Telefon:
05232 601-330 - Fax:
05232 601-9330 - E-Mail:
infobs@lage.de
- Telefon:
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Zuständige Kontaktpersonen
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- Telefon:
- 05232 601-330
- E-Mail:
- buergerservice@lage.de